1. ALLGEMEINES
1.1. Allen Lieferungen und Leistungen liegen diese Bedingungen sowie etwaig gesonderte vertragliche Vereinbarungen zugrunde. Abweichende Einkaufsbedingungen des Bestellers werden auch durch Auftragsannahme nicht Vertragsinhalt.
1.2. Fa. Kuenzel awt GmbH behält sich an Mustern, Kostenvoranschlägen, Zeichnungen u.ä. Informationen körperlicher und unkörperlicher Art – auch in elektronischer Form – Eigentums- und Urheberrechte vor; sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Fa. Kuenzel awt GmbH verpflichtet sich, vom Besteller als vertraulich bezeichnete Informationen und Unterlagen nur mit dessen Zustimmung Dritten zugänglich zu machen.
1.3. Abweichende Geschäftsbedingungen des Käufers sind auch dann nicht für uns verbindlich wenn wir nicht ausdrücklich widersprechen.
2. ANGEBOT
2.1. Unsere Angebote sind für uns freibleibend und gelten vorbehaltlich der Materialverfügbarkeit. Erst durch schriftliche Auftragsbestätigung durch uns werden Bestellungen für uns verbindlich.
3. UMFANG DER LIEFERUNG
3.1. Für den Umfang unserer Lieferverpflichtung ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend. Nebenabreden und Änderungen bedürfen der Schriftform. Unsere Lieferungen erfolgen grundsätzlich ab Werk.
3.2. Der Versand erfolgt auf Kosten und Gefahr des Käufers. Werden bei Bestellung nicht bestimmte Weisungen für den Versand gegeben, so wird dieser nach unserem freien Ermessen bewirkt.
3.3. Die Verpackung erfolgt nach unserem Ermessen auf Kosten des Käufers und wird nicht zurückgenommen. Nur auf unser Verlangen ist Verpackungsmaterial (Kisten und Paletten) frachtfrei an uns zurückzusenden. Bei Brauchbarkeit erfolgt Gutschrift in Höhe von 2/3 des dafür berechneten Preises.
4. PREIS UND ZAHLUNG
4.1. Die Preise gelten mangels besonderer Vereinbarung ab Werk einschließlich Verladung im Werk, jedoch ausschließlich Verpackung und Entladung. Zu den Preisen kommt die Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe dazu. Etwaige Nebenkosten gehen zu Lasten des Käufers.
4.2. Mangels besonderer Vereinbarung ist die Zahlung ohne jeden Abzug auf das Konto von Fa. Kuenzel awt GmbH zu leisten und zwar bis zu einem Auftragswert bis 5.000,00 Euro innerhalb 7 Tagen ab Rechnungsdatum mit 2 % Skonto oder 30 Tagen netto. Bei einem Auftragswert größer 5.000,00 € sind 30 % Anzahlung nach Eingang der Auftragsbestätigung netto, der Restbetrag innerhalb 10 Tagen ab Rechnungsdatum mit 2 % Skonto auf den Restbetrag oder 30 Tage netto zu leisten.
4.3. Die Annahme von Wechseln ist nicht möglich.
4.4. Das Recht Zahlungen zurückzuhalten oder mit Gegenansprüchen aufzurechnen, steht dem Besteller nur insoweit zu, als seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
4.5. Bei nichtpünktlicher Zahlung des Käufers sind wir ohne weitere Fristsetzung berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe zu verrechnen welche die Banken für ungedeckte Kredite in Anrechnung bringen. Die Geltendmachung eines Schadens bleibt vorbehalten.
5. LIEFERZEIT UND LIEFERVERZÖGERUNG
5.1. Die Lieferzeit ergibt sich aus den Vereinbarungen der Vertragsparteien. Ihre Einhaltung durch Fa. Kuenzel awt GmbH setzt voraus, dass alle kaufmännischen und technischen Fragen zwischen den Vertragsparteien geklärt sind und der Besteller alle ihm obliegenden Verpflichtungen, wie z.B. die Leistung einer Anzahlung erfüllt hat. Ist dies nicht der Fall, so verlängert sich die Lieferzeit angemessen. Dies gilt nicht, soweit Fa. Kuenzel awt GmbH die Verzögerung zu vertreten hat.
5.2. Die Einhaltung der Lieferfrist steht unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung.
5.3. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn der Liefergegenstand bis zu seinem Ablauf das Werk Fa. Kuenzel awt GmbH verlassen hat oder die Versandbereitschaft gemeldet ist. Soweit eine Abnahme zu erfolgen hat, ist – außer bei berechtigter Abnahmeverweigerung – der Abnahmetermin maßgebend, hilfsweiße die Meldung der Abnahmebereitschaft.
5.4. Werden der Versand bzw. die Abnahme des Liefergegenstandes aus Gründen verzögert, die der Besteller zu vertreten hat, so werden ihm, beginnend einen Monat nach Meldung der Versand- bzw. der Abnahmebereitschaft, die durch die Verzögerung entstandenen Kosten berechnet.
5.5. Ist die Nichteinhaltung der Lieferzeit auf höhere Gewalt, auf Arbeitskämpfe oder sonstige Ereignisse, die außerhalb des Einflussbereiches von Fa. Kuenzel awt GmbH liegen, zurückzuführen, so verlängert sich die Lieferzeit angemessen. Fa. Kuenzel awt GmbH wird dem Besteller den Beginn und das Ende derartiger Umstände baldmöglichst mitteilen.
5.6. Der Besteller kann ohne Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten, wenn Fa. Kuenzel awt GmbH die gesamte Leistung vor Gefahrenübergang endgültig unmöglich wird. Tritt die Unmöglichkeit oder das Unvermögen während des Annahmeverzuges ein oder ist der Besteller für diese Umstände allein oder weit überwiegend verantwortlich, bleibt er zur Gegenleistung verpflichtet.
5.7. In allen Fällen hat der Käufer keinen Anspruch auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung oder verspäteter Lieferung.
6. GEFAHRENÜBERGANG UND ABNAHME
6.1. Die Gefahr geht auf den Besteller über, wenn der Liefergegenstand das Werk verlassen hat, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder Fa. Kuenzel awt GmbH noch andere Leistungen, z.B. die Versandkosten oder Anlieferung und Aufstellung übernommen hat. Soweit eine Abnahme zu erfolgen hat, ist diese für den Gefahrenübergang maßgebend. Sie muss unverzüglich zum Abnahmetermin durchgeführt werden. Der Besteller darf die Abnahme bei Vorliegen eines nicht wesentlichen Mangels nicht verweigern. Teillieferungen sind zulässig.
6.2. Verzögert sich oder unterbleibt der Versand bzw. die Abnahme infolge von Umständen, die Fa. Kuenzel awt GmbH nicht zuzurechnen sind, geht die Gefahr vom Tage der Meldung der Versand- bzw. Abnahmebereitschaft auf den Besteller über. Fa. Kuenzel awt GmbH verpflichtet sich, auf Kosten des Bestellers die Versicherungen abzuschließen, die dieser verlangt.
7. EIGENTUMSVORBEHALT
7.1. Fa. Kuenzel awt GmbH behält sich das Eigentum an dem Liefergegenstand bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag vor.
7.2. Fa. Kuenzel awt GmbH ist berechtigt, den Liefergegenstand auf Kosten des Bestellers gegen Diebstahl, Bruch-, Feuer-, Wasser- und sonstige Schäden zu versichern, sofern nicht der Besteller selbst die Versicherung nachweislich abgeschlossen hat.
7.3. Der Besteller darf den Liefergegenstand weder veräußern, verpfänden noch zur Sicherung übereignen. Bei Pfändungen sowie Beschlagnahme oder sonstige Verfügungen durch Dritte hat er Fa. Kuenzel awt GmbH unverzüglich davon zu benachrichtigen.
7.4. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist Fa. Kuenzel awt GmbH zur Rücknahme des Liefergegenstandes nach Mahnung berechtigt und der Besteller zur Herausgabe verpflichtet. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts sowie die Pfändung des Liefergegenstandes durch den Lieferer gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag.
7.5. Der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens berechtigt Fa. Kuenzel awt GmbH vom Vertrag zurückzutreten und die sofortige Rückgabe des Liefergegenstandes zu verlangen.
8. GEWÄHRLEISTUNG
Für Sachmängel der Lieferung leistet Fa. Kuenzel awt GmbH unter Ausschluss weiterer Ansprüche Gewähr wie folgt:
8.1. Mängel an gelieferten Gegenständen sind unverzüglich vorzunehmen und werden nur berücksichtigt wenn sie spätestens innerhalb von 3 Tagen nach Empfang der Ware durch den Käufer dem Verkäufer gegenüber schriftlich erfolgen. Zur Beweissicherung sind Photos herzustellen auf denen der Mangel erkennbar ist. Nach begonnener Verarbeitung oder begonnenem Einbau der Webblätter in Textilmaschinen ist eine Beanstandung ausgeschlossen.
8.2. Gemeine handelsübliche oder technisch nicht vermeidbare Abweichungen der Qualität, Farbe, des Gewichts oder der Ausführung sind von der Beanstandung ausgeschlossen.
8.3. All diejenigen Teile sind unentgeltlich nach Wahl von Fa. Kuenzel awt GmbH nachzubessern oder neu zu liefern, die sich infolge eines vor dem Gefahrenübergang liegenden Umstandes als mangelhaft herausstellen. Die Feststellung solcher Mängel ist Fa. Kuenzel awt GmbH unverzüglich schriftlich zu melden. Ersetzte Teile werden Eigentum von Fa. Kuenzel awt GmbH.
8.4. Zur Vornahme aller Fa. Kuenzel awt GmbH notwendig erscheinenden Nachbesserungen und Ersatzlieferungen hat der Besteller Fa. Kuenzel awt GmbH die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben. Andernfalls ist Fa. Kuenzel awt GmbH von der Haftung für die daraus entstehenden Folgen befreit.
8.5. Von den durch die Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung entstehenden Kosten trägt Fa. Kuenzel awt GmbH – soweit sich die Beanstandung als berechtigt herausstellt – die Kosten des Ersatzstückes.
8.6. Der Besteller hat im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften ein Recht zum Rücktritt vom Vertrag, wenn Fa. Kuenzel awt GmbH – unter Berücksichtigung der gesetzlichen Ausnahmefälle – eine ihm gesetzte angemessene Frist für die Nachbesserung oder Ersatzlieferung wegen eines Sachmangels fruchtlos verstreichen lässt. Liegt nur ein unerheblicher Mangel vor, steht dem Besteller lediglich ein Recht zur Nachbesserung oder aber zur Minderung des Vertragspreises zu. Das Recht auf Minderung des Vertragspreises bleibt ansonsten ausgeschlossen.
8.7. Keine Gewähr wird insbesondere in folgenden Fällen übernommen: Ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Bestelle oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, nicht ordnungsgemäße Wartung, ungeeignete Betriebsmittel, chemische oder elektrochemische oder elektrische Einflüsse – sofern sie nicht von Fa. Kuenzel awt GmbH verantwortet sind.
8.8. Bessert der Besteller oder ein Dritter unsachgemäß nach, besteht keine Haftung seitens Fa. Kuenzel awt GmbH für die daraus entstehenden Folgen. Gleiches gilt für ohne vorherige Zustimmung des Lieferers vorgenommene Änderungen des Liefergegenstandes.
8.9. Weitergehende Schadensersatzansprüche irgendwelcher Art, unmittelbare oder mittelbare, werden vollständig ausgeschlossen. Bis zu dem Zeitpunkt in dem der Mangel von Fa. Kuenzel awt GmbH als berechtigt anerkannt wird – dies erfolgt in schriftlicher Form – haftet der Besteller für die ordnungsgemäße Lagerung und den Schutz der Ware vor Beschädigungen.
8.10. Wenn der Liefergegenstand durch Verschulden von Fa. Kuenzel awt GmbH infolge unterlassener oder fehlerhafter Ausführung von vor oder nach Vertragsschluss erfolgten Vorschlägen und Beratungen oder durch die Verletzung anderer vertraglicher Nebenverpflichtungen vom Besteller nicht vertragsgemäß verwendet werden kann, so gelten unter Ausschluss weiterer Ansprüche es Bestellers die Regelungen der Abschnitte 7 und 8.2 entsprechend.
8.11. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet Fa. Kuenzel awt GmbH auch bei grober Fahrlässigkeit nicht mit leitenden Angestellten und bei leichter Fahrlässigkeit, in letzterem Fall begrenzt auf den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.
8.12. Die Beweisführung im Falle einer Reklamation liegt bei gegensätzlichen Ansichten beim Besteller.
9. VERJÄHRUNG
9.1. Alle Ansprüche des Bestellers – aus welchen Rechtsgründen auch immer – verjähren in 12 Monaten. Für vorsätzliches oder arglistiges Verhalten sowie bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz gelten die gesetzlichen Fristen.
10. ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND
10.1. Für alle Rechtsbeziehungen zwischen Fa. Kuenzel awt GmbH und dem Besteller gilt ausschließlich das für die Rechtsbeziehung inländischer Parteien untereinander maßgebliche Recht der Bundesrepublik Deutschland.
10.2. Erfüllungsort ist Münchberg für Käufer und Verkäufer. Gerichtsstand ist das für Fa. Kuenzel awt GmbH zuständige Gericht Hof Saale. Fa. Kuenzel awt GmbH ist jedoch berechtigt, am Hauptsitz des Bestellers Klage zu erheben.



